Die Spendenabsetzbarkeit ermöglicht es Privatpersonen und Unternehmen in Österreich, Spenden an spendenbegünstigte Organisationen steuerlich geltend zu machen. Auch Spenden an Make-A-Wish® Österreich können als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe abgesetzt werden. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und was Sie dabei beachten müssen.
Spendenabsetzbarkeit
Ihre Spende an die Make-A-Wish® Österreich können sie als Betriebsausgabe (als Firma) oder Sonderausgabe (privat) absetzen.
Wie funktioniert die Spendenabsetzbarkeit in Österreich?
Die Spendenabsetzbarkeit ermöglicht es, freiwillige Zuwendungen bzw. Spenden steuerlich geltend zu machen.
Das bedeutet: In Österreich können Spenden bis zu einer bestimmten betragsmäßigen Grenze als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Auch Ihre Spende an Make-A-Wish® Österreich ist steuerlich begünstigt: Unternehmen können sie als Betriebsausgabe absetzen, während Privatpersonen sie als Sonderausgabe in ihrer Steuer berücksichtigen lassen können.
Was hat sich bei der Spendenabsetzbarkeit seit 2017 geändert?
Seit 1. Jänner 2017 gibt es eine Gesetzesänderung für Privatspenden. Betriebliche Spenden sind von dieser Neuregelung nicht betroffen.
Durch die gesetzliche Änderung wird die Übermittlung von Privatspenden an das Finanzamt für die Einkommensteuererklärung und Arbeitnehmerveranlagung weitgehend automatisiert.
Das bedeutet:
Sie müssen Ihre Spenden nicht mehr separat in der Steuererklärung geltend machen – die Meldung erfolgt automatisch.
Für Ihre Privatspende müssen Sie nur mehr folgende Daten angeben:
- Vorname
- Zuname
- Geburtsdatum
Achtung: Wichtig ist die korrekte Schreibweise Ihres Namens, die mit dem Namen im Meldezettel übereinstimmen muss. Nur so kann das Finanzamt die Spende als abzugsfähig anerkennen.
Make-A-Wish® Österreich übermittelt Ihre Spendenbestätigung automatisch an das Finanzamt.
Wenn Sie Ihre Spende nicht absetzen möchten
Falls Sie keine elektronische Datenübermittlung wünschen:
- Kreuzen Sie das entsprechende Feld im Spendenformular an (verfügbar ab 2017)
- Geben Sie auf Zahlscheinen kein Geburtsdatum an
Bitte beachten Sie: In diesem Fall kann Ihre Spende nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Betriebliche Spenden sind von dieser neuen Sonderregelung nicht betroffen. Die automatische Datenübermittlung ist für alle ab dem Jahr 2017 erfolgenden Zahlungen anzuwenden. Ob diese Änderungen tatsächlich umsetzbar sind, wird derzeit noch diskutiert. Make-A-Wish trägt jedenfalls seinen Teil dazu bei, dass Ihre Spende auch absetzbar ist und bleibt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Spendenabsetzbarkeit in Österreich?
Die Spendenabsetzbarkeit in Österreich ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt sind.
Damit eine Spende steuerlich absetzbar ist, müssen grundsätzlich zwei Kriterien erfüllt sein:
- Eine Spende an eine spendenbegünstigte Organisation
Make-A-Wish® Österreich erfüllt diese Voraussetzung. - Die Höhe der Spende
Begünstigt sind Spenden bis zu 10 % der Jahreseinkünfte.
Welche Organisationen stehen auf der Spendenabsetzbarkeit-Liste?
Für die steuerliche Absetzbarkeit gibt es eine Liste spendenbegünstigter Einrichtungen.
Diese Spendenabsetzbarkeit-Liste wird vom österreichischen Finanzamt geführt und kann auf der Website des BMF in der aktuellen Fassung eingesehen werden.
Make-A-Wish® Österreich ist seit 2009 auf dieser Liste eingetragen – unter der Registrierungsnummer SO 1373.
Damit können Sie mit Ihrer Spende steuerlich begünstigt Kindern einen Herzenswunsch erfüllen.
Wie hoch ist die steuerliche Spendenabsetzbarkeit?
Die Höhe der Spendenabsetzbarkeit richtet sich nach den erzielten Einkünften. Grundsätzlich gilt ein Höchstbetrag von 10 %.
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Spendenabsetzbarkeit für Unternehmen
Firmen können 10 % des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres steuerlich absetzen.
Zusätzlich kann der Teil der Spenden, der 10% des Gewinns übersteigt als Sonderausgabe abgesetzt werden, und zwar bis zu 10% der gesamten Einkünfte (etwa zusätzliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder einer anderen unselbstständigen Tätigkeit).
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Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen
Privatpersonen können 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres absetzen (unter Anrechnung von Unternehmensspenden).
Vor 2013 wurden dafür die Vorjahreseinkünfte herangezogen. Der maßgebliche Gesamtbetrag ist auf dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich.
Die Spendenabsetzbarkeit gilt sowohl für Spenden aus dem Privatvermögen als auch aus dem Betriebsvermögen.
Alle Spenden werden jedoch zusammengerechnet und sind insgesamt nur bis zu 10 % der gesamten Einkünfte steuerlich absetzbar.
Wie beantragt man die Spendenabsetzbarkeit?
Damit die Spenden steuerlich absetzbar sind, müssen Sie entsprechend geltend gemacht werden.
Für Unternehmen
Als Unternehmen müssen Spenden für eine steuerliche Absetzbarkeit aus dem Betriebsvermögen im Rahmen der Gewinnermittlung abgesetzt werden.
Für Privatpersonen
Damit Ihre Spenden automatisch in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden, müssen Sie folgende Daten bekanntgeben:
- Vorname
- Zuname
- Geburtsdatum
Achten Sie unbedingt auf die korrekte Schreibweise Ihres Namens gemäß Meldezettel. Nur so können Ihre Spenden korrekt übermittelt werden.
Make-A-Wish® übermittelt alle von Ihnen geleisteten Spenden bis Ende Februar des Folgejahres als Gesamtsumme an die Finanzverwaltung. Das Finanzamt berücksichtigt diese Beträge automatisch – Sie müssen sie nicht mehr in Ihrer Steuererklärung eintragen.
Wichtig: Bitte bewahren Sie Einzahlungsbelege, Daueraufträge oder Kontoabbuchungen als Nachweis auf. Es gilt die vom Finanzamt vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren.
Sind Sachspenden steuerlich absetzbar?
Unternehmen können Geld- und Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
Unternehmen können unter anderem auch bei Make-A-Wish® Österreich Sachspenden spenden, zum Beispiel Hard- und Software oder Marketingartikel.
Bei Privatspenden werden grundsätzlich nur Geldspenden steuerlich anerkannt. Eine Ausnahme bilden insbesondere Spenden an wissenschaftliche und kulturelle Einrichtungen des Bundes (§ 4a Abs 3 Z 1 bis 3 und Abs 4 EStG).
Sie können Make-A-Wish® Österreich trotzdem Sachspenden zukommen lassen – diese sind dabei nur steuerlich nicht absetzbar.
Suchen Sie nach anderen Möglichkeiten, wie Sie uns unterstützen können?
Suchen Sie nach anderen Möglichkeiten, wie Sie uns unterstützen können? Neben klassischen Geld- oder Sachspenden können Sie Make-A-Wish® Österreich auch durch Testaments- und Kranzspenden fördern oder in unserem Spendenshop persönliche Geschenke erwerben, deren Erlös direkt den Herzenswünschen der Kinder zugutekommt. So gibt es viele Wege, aktiv Gutes zu tun und Wünsche wahr werden zu lassen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie beim Finanzministerium (BMF).
Ehrenamtliche Mitarbeit
Jedes Jahr helfen unsere engagierten Freiwilligen dabei, hunderte Herzenswünsche von schwer erkrankten Kindern wahr werden zu lassen. Werden Sie Teil unseres Teams und machen Sie mit Ihrem Einsatz Kinderträume möglich!

